Manchmal habe ich das Gefühl, dass der deutsche Gesetzgeber und auch die deutsche Rechtsprechung irgendwie mit dem Thema Internet auf dem Kriegsfuß stehen. Gestern z.B. war es wieder einmal so weit. Die Rheinische Post berichtete unter dem Titel “Verlage sollen Geld von Google verlangen dürfen” über den Gesetzentwurf zum neuen Leistungsschutzrecht. Demnach sollen Verlage an den Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber beteiligt werden.
Die Rheinische Post zitiert dazu den Gesetzentwurf wie folgt: “Heute sehen sich … Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken hinausgeht.”
Na, zu dieser Einschätzung kann man der Bundesregierung nur gratulieren. Denn das offenbart, dass man dort den Sinn und Zweck einer Suchmaschine irgendwie nicht so ganz verstanden hat. Denn Suchmaschinen bzw. deren Nachrichten-Suchfunktionen wie z.B. Google News oder bing News zeigen nicht etwa den gesamten Text der jeweiligen Meldung. Vielmehr zeigen sie die Überschrift, ggf. ein Bild und einen Textanreißer. Und genau an diesen Textanreißern stören sich offensichtlich die Verlage und deren Wasserträger in der Bundesregierung.
Schauen wir uns also den Sachverhalt mal am Beispiel Google News an.
Der Screenshot zeigt, dass aktuelle Nachrichten aus unterschiedlichen Quellen angezeigt werden. Diese können nach bestimmten Kriterien gefiltert werden. Auch eine Suchfunktion ist selbstverständlich vorhanden. Die Textanreißer zeigen einem Internet-Nutzer lediglich, worum es in dem verlinkten Artikel geht.
Durch Klicken auf die Überschrift gelangt man direkt zum Artikel auf dem jeweiligen Nachrichtenportal. Auch kann man den Link zum Artikel bequem via E-Mail oder über soziale Netze wie Google+, Twitter oder Facebook verbreiten.
Mit anderen Worten: Dieser Service ermöglicht das Auffinden aktueller Nachrichten aus unterschiedlichen Nachrichtenquellen. Eigentlich ist das kostenloses Marketing für die Verlage, da jeder, der den betreffenden Artikel lesen will, direkt auf die jeweilige Verlagsseite gelenkt wird. Denn den ganzen Artikel kann man ja schließlich nur auf dem jeweiligen Verlagsportal lesen.
So bekloppt muss man wirklich erst mal sein: Während andere Inhaber von Webseiten alles mögliche unternehmen, damit sie in den Suchmaschinen gefunden werden, scheinen die Zeitungsverlage und deren politische Wasserträger noch nicht verstanden zu haben, dass dieser Service den jeweiligen Verlagen haufenweise Leser auf deren Webseiten bringt.
Nun ja, die Teile der derzeitigen Bundesregierung, die das große “C” im Parteinamen führen, manche nennen sie ja auch die “Internet-Ausdrucker”, scheinen ja eh gerne zu populistischen Zwecken mit dem Internet auf Kriegsfuß zu stehen. Nach deren Diktion ist das Internet ja voll von Kinderpornographie, Urheberschutzverletzungen und sonstigem Schweinkram.
Wenn man so dämlich ist, dass man nicht einmal merkt, dass Internet-Nutzer über Suchmaschinen auf eine Webseite gelangen, dann hat man die Marketing-Banane verdient. Wir verleihen sie hiermit an die Verlage und deren Wasserträger in der Bundesregierung, die mit einem derart idiotischen Gesetzentwurf daherkommen.
Hoffentlich dürfen wir unsere Nachrichten-Suche und den jhmc-Nachrichtenservice behalten.
Bildnachweis für das “Bananenbild”: Lizenzfreies Bild aus der Datenbank FreePhotosBank
>> aktuelle Video-Nachrichten im jhmc Nachrichtenservice
Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter +++ jhmc @ Facebook +++ jhmc @ Google +